|
|
|
|
|
Working Test, Prüfungsordnung in Österreich
Jagdnahe Apportierprüfung – Working Test, Prüfungsordnung -
Österreichischer Retriever Club, WORKING TEST-REFERAT – gültig ab
1.1.2007 |
|
I.
EINLEITUNG |
1. Diese Prüfung soll dem jagdlich interessierten Retrieverbesitzer
und auch jenem, der keine Absicht hat, seinen Hund an Wild
auszubilden, die Gelegenheit bieten, seinen Retriever art- und
wesensgerecht auszubilden und zu führen, sowie diese Ausbildung im
Wettbewerb mit Gleichgesinnten zu überprüfen.
2. Bei dieser Prüfung sollen anhand simulierter jagdnaher
Situationen die typischen Retriever- Eigenschaften (Standruhe,
Arbeitsfreude, Apportierfreude, Wasserfreude, Merkfähigkeit,
Nasenarbeit, Ausdauer, Gehorsam, Lenkbarkeit, sowie weiches Maul)
und die allgemeine Wesensfestigkeit (Schussfestigkeit, unerwünschte
Schärfe) der Hunde beurteilt werden.
3. Diese Prüfung ist eine offizielle Prüfung des ÖRC. Sie zählt
nicht für einen offiziellen Siegertitel und ihr Bestehen berechtigt
nicht zur Meldung in der Gebrauchshundeklasse bei nationalen und
internationalen Ausstellungen. |
|
|
II.
Allgemeine Bestimmungen |
|
1. Ein
Working Test kann während der gesamten Jahreszeit abgehalten werden.
Die Prüfungen finden bei jedem Wetter statt.
2. Teilnahmeberechtigt sind Hunde aller Retriever-Rassen, die in ein
von der FCI anerkanntes Stammbuch eingetragen sind. Hunde, deren
Besitzer ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, müssen in das ÖHZB
eingetragen sein.
3. Die Teilnehmerzahl kann vom Veranstalter in der Ausschreibung
begrenzt werden.
4. Die Annahme der teilnehmenden Hunde erfolgt in der Reihenfolge
des Eingangs der Online-Anmeldung (postalische Meldungen werden
ebenfalls akzeptiert).
5. Gemeinsam mit der Anmeldung eines Hundes zur Prüfung ist eine
Kopie des Einzahlungsbeleges vorzulegen.
6. Mit der Anmeldung erfolgt die Anerkennung dieser Prüfungsordnung
durch den Hundebesitzer und den Hundeführer.
7. Das Nenngeld wird bei Nichtantreten eines Hundes nicht
zurückerstattet (Nenngeld ist Reugeld). Sollte eine Hündin
unmittelbar vor der Prüfung hitzig werden oder der Hund kann
nachweisbar aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten, so kann das
Nenngeld allerdings nur für den darauf folgenden, vom ÖRC
veranstalteten Working Test gutgeschrieben werden. In allen Fällen
(Hitzigkeit, Krankheit, Verletzung) ist eine Bestätigung des
Tierarztes vorzulegen. Wird die gutgeschriebene Meldegebühr nicht
beim folgenden Working Test konsumiert, so verfällt diese.
8. Ein Hundeführer darf in einer Leistungsklasse bei einer Prüfung
höchstens zwei Hunde führen.
9. Von einer Prüfung können unter Verlust des Nenngeldes Hunde
ausgeschlossen werden:
o über die bei der Nennung falsche Angaben gemacht wurden (außer bei
geringfügigem Irrtum)
o die, ohne zur Arbeit aufgerufen zu sein, im Prüfungsgelände frei
herumlaufen
o die zu Prüfungsbeginn, oder wenn sie zu einer Übung aufgerufen
werden, unentschuldigt nicht anwesend sind
o wenn der Prüfungsablauf durch Hundeführer oder Hund erheblich
gestört wird
o die im Bereich des Prüfungsgeländes körperlich gezüchtigt werden
o die ein nicht tolerierbares aggressives Verhalten gegenüber
anderen Hunden oder Menschen zeigen
o die eine gültige notwendige Impfung nicht nachweisen können.
10. Hitzige Hündinnen sind nicht zu Prüfungen zugelassen bzw. dürfen
weder von Teilnehmern noch von Zuschauern mitgeführt werden.
11. Alle an der Prüfung teilnehmenden Personen (Teilnehmer und
Zuschauer) haben den Anordnungen des Prüfungsleiters und der Richter
umgehend Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde können vom
Prüfungsgelände verwiesen werden.
12. Von jedem Teilnehmer wird eine möglichst geringe Störung des
Prüfungsreviers erwartet, insbesondere wird ein ruhiges Verhalten
während der gesamten Prüfung erwartet; jede Verunreinigung des
Geländes ist zu vermeiden.
13. Richterentscheidungen sind unanfechtbar.
14. Öffentliche Kritik am Richter stellt einen Ausschlussgrund dar.
15. Es bestehen keine Altersbeschränkungen in den einzelnen Klassen.
Lediglich zur Seniorenklasse sind nur Hunde ab dem vollendeten 7.
Lebensjahr zugelassen.
16. Es ist verboten, Hunde im Prüfungsgelände an nicht mit dem
Tierschutzgesetz konformen Halsungen zu führen.
17. Für Schäden, die ein Hund während der Prüfungsveranstaltung
verursacht, haftet ausschließlich der Eigentümer des betreffenden
Hundes gemeinsam mit dessen Führer. Vom Veranstalter wird keinerlei
Haftung für Unfälle beziehungsweise Verletzungen des Hundes oder
Hundeführers übernommen.
18. Die Bestellung von Richtern und Prüfungsleitern obliegt
ausschließlich dem Working Test-Referenten in Absprache mit dem
Prüfungsorganisator.
19. In jeder Leistungsklasse hat ein gemäß VI. offiziell anerkannter
Richter zu amtieren. |
|
|
III. Spezielle Bestimmungen |
|
1.
Gearbeitet wird mit handelsüblichen Textildummies (Standard 500g)
ohne irgendwelche Applikationen. Für Dummylauncher sind die
verschiedenen im Handel dafür erhältlichen Dummies (ohne
Applikationen) zugelassen.
2. Die Dummies werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
3. Falls Schüsse abgegeben werden, so hat dies ausschließlich aus
Jagdflinten, Schreckschusswaffen oder Dummylauncher zu erfolgen.
4. Die Hunde sind nach Möglichkeit auch im Wasser zu prüfen. Ob die
Wasserarbeit geprüft und bestanden wurde, wird im Zeugnis vermerkt.
Wasserarbeit ist nur dann gegeben, wenn der Hund im Verlauf der
Arbeit tatsächlich im tiefen Wasser schwimmen muss.
5. In allen Leistungsklassen wird der Hund ohne Halsung und Leine
geprüft.
Ausnahme: In der Einstiegsklasse darf der Hund angeleint bleiben,
kann aber maximal die halbe Punktezahl erreichen.
6. Ein Hund, der einspringt, aber sofort gestoppt werden kann (controlled
run in), kann in der Einstiegsklasse und in der Leistungsklasse L
maximal die halbe Punktezahl erreichen, in der Leistungsklasse M (Intermediate),
S (Open) und Senioren führt dies zu einer „Null-Runde“.
7. Von den Richtern werden während des gesamten Prüfungsverlaufes
die Standruhe, Arbeitsfreude, Nasenarbeit, Merkfähigkeit,
Wasserfreude, Apportierfreude, Ausdauer, Lenkbarkeit, Suchstil und
Freifolge beobachtet. Der Hund sollte schnell und sicher in die Hand
des Führers apportieren und ein weiches Maul haben.
8. Es steht den Richtern frei, eine Übung bei ungenügender Leistung
des Hundes abzubrechen. In diesem Fall hat der Hundeführer den Hund
sofort zurückzurufen und anzuleinen.
9. Leistungsmindernd sind: Kontrolliertes Einspringen in der
Einstiegsklasse und L (Novice), Unruhe, Unaufmerksamkeit,
mangelhafte Merkfähigkeit, Knautschen, mangelhafter Gehorsam,
schlechte Freifolge, lautes Verhalten des Hundeführers bei der
Arbeit, langsames Zurückkommen, zögernde Wasserannahme.
10. Fehler, die zu einer Null-Runde führen: Hartes Maul,
Schuss-Scheue, Bellen oder Winseln, Verweigerung ins Wasser zu
gehen, Verweigerung des Apportierens, unhaltbares Einspringen (in
allen Klassen) oder kontrolliertes Einspringen in der
Leistungsklasse M, S und Seniorenklasse, Tauschen von Dummies beim
Apportieren, Hetzen von Wild, „außer Kontrolle geraten“ des Hundes,
Körperliche Berührung des Hundes zum Zwecke der Korrektur sowie
Füttern des Hundes während der Übung führt zu einer Nullrunde.
Körperliche Berührung des Hundes im Sinne einer Bestrafung führt zum
sofortigen Ausschluss.
11. „Null-Runde“: Wird ein Fehler (wie in III./10. angegeben)
begangen, so wird diese Aufgabe mit Null Punkten bewertet. Hunde mit
Null-Runde können nicht mehr bestehen, dürfen aber die Prüfung
fortsetzen, falls die Richter nicht anders entscheiden.
12. Es werden nur Hunde, die an jeder Übung teilgenommen haben,
bewertet. Bewertungen: Platzierungen der drei besten Hunde, sowie
die Qualifikationen vorzüglich, sehr gut oder gut (in Abhängigkeit
von den maximal erreichbaren Punkten) beziehungsweise |
|
|
IV.
Aufgabenstellung |
|
Der
Retriever ist der Spezialist für die Arbeit nach dem Schuss. Die
Aufgaben sollten so jagdnah wie möglich sein und sich dem Gelände
gut anpassen. Eine Aufgabe kann aus mehreren Teilen bestehen.
Die Aufgaben werden je nach Leistungsklasse ausschließlich von den
Richtern gestaltet. Jede Aufgabe wird dem Hundeführer erklärt, wobei
der Hundeführer sich die Übung vom Richter erklären lassen kann,
bzw. bei ausländischen Richtern gegebenenfalls von einem
sprachkundigen Helfer. Der Hundeführer darf die Aufgabe erst nach
Freigabe auf Anweisung des Richters beginnen. |
|
|
V.
Klassen |
|
1. Es
gibt fünf Leistungsklassen: L (Novice), M (Intermediate), S (Open) -
(leicht, mittel, schwer) sowie eine Einstiegsklasse
(„Schnupperprüfung“) und eine Seniorenklasse.
In der Seniorenklasse sollte das Niveau so angelegt werden, dass die
alten Hunde ihre Retriever-Eigenschaften unter Beweis stellen
müssen, jedoch ist beim Richten besonderes Augenmerk auf das Alter
des jeweiligen Hundes zu richten. Die geringere Kondition und
Beweglichkeit der älteren Hunde sowie die Witterungsverhältnisse
(warme Temperaturen!) sind bei der Übungs-Gestaltung zu
berücksichtigen. Die Überforderung einzelner Hunde ist unbedingt zu
vermeiden.
2. Hunde, die eine Klasse bestanden haben, dürfen nicht mehr in
einer niedrigeren Klasse starten.
Ausnahme: Hunde, die die Seniorenklasse bestanden haben, können
unabhängig davon wiederum in der letzten von ihnen bestandenen
Klasse (Einstiegsklasse, L(Novice), M(Intermediate) bzw. S(Open)
starten.
3. Hunde, die in einer Klasse dreimal die Klassifikation
„Vorzüglich“ erreicht haben, müssen in der nächst höheren Klasse
starten.
4. Punkt 2. und 3. gelten auch bei bestandenen vergleichbaren
Prüfungen im Ausland (Dummy-Prüfungen und Working Tests). Bei
Zuwiderhandeln behält sich das Working Test-Referat entsprechende
Maßnahmen vor (Sperre für ÖRC- Veranstaltungen, Gebührerhöhung).
5. Hunde, die im In- oder Ausland ein Field Trial á l’anglaise
bestanden haben, können bei einem Working Test nur noch in Klasse
S(Open) starten. |
|
|
VI.
Richter und Richteranwärter |
Working Tests können nur von folgenden Richtern gerichtet werden: |
|
1.
Ausländische Richter, vorausgesetzt, dass sie in ihrem eigenen Land
als Richter für Working Tests zugelassen sind
2. Für Inländer gelten folgende Bedingungen zur Ernennung zum
Working Test Richter:
a. mindestens dreimaliges, erfolgreiches Führen eines Retrievers in
vergleichbaren Working Tests in der höchsten Leistungsklasse
b. mindestens fünfmalige Anwartschaft bei Working Tests aller
Leistungsklassen (Einsteiger, L(Novice), M(Intermediate) und S(Open),
Anwartschaften in der Seniorenklasse sind freiwillig) mit
schriftlicher Beurteilung durch den verantwortlichen Richter zur
Vorlage beim zuständigen Referenten. Die Richteranwartschaften sind
bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim zuständigen
Referenten zu beantragen und im Programmheft einzutragen.
ÖJGV-Leistungsrichter und Anwärter können eine Anwartschaft auf
einem vom ÖRC veranstalteten Field Trial geltend machen.
c. Mitarbeit bei der Organisation beziehungsweise Ausrichtung von
mindestens 3 Working Tests beziehungsweise Kombinationsbewerben
(Show & Work) in Österreich.
d. Liegen alle Voraussetzungen gemäß 2a, 2b und 2c vor, so ist die
betreffende Person in die ÖRC-Richterliste für Working Tests als
Junior-Judge“ aufzunehmen. Zusammen mit einem erfahrenen Richter
(„Senior Judge“) ist er berechtigt zu richten und kann nach
dreimaligem Einsatz vom Vorstand des ÖRC zum für den Test
verantwortlichen Richter („Senior Judge“) ernannt werden. |
| |